Leer stehende Höfe


Sinn suchende Menschen


Seit dem
22.06.2017
ist unser junges Projekt anerkannte Stiftung.
Natur. Gemeinschaft. Sinn.
Unser Konzept
Natur
Ein gesundes und erfülltes Landleben.
Wir stellen uns gegen die aktuelle Entwicklung der Verstädterung und ziehen landwärts. Unsere Höfe liegen abseits vom städtischen Trubel. Sie sind Orte, an denen Menschen von Natur umgeben ein gesundes und erfülltes Leben in Gemeinschaft leben können.
Alte Bauernhöfe, die oft seit Jahren leer stehen oder keine Hofnachfolge haben, werden von Landwärts umgebaut und renoviert und erhalten eine Zukunft. Das Bauernhaus, die Nebengebäude und Freiflächen bieten ausreichend Platz für die Bedürfnisse und Ideen der Hofgemeinschaft.
In den Gärten kann eigenes Obst und Gemüse angebaut werden, in Ställen und auf Weiden Tiere gehalten. Im Schatten der Bäume kann eine Hängematte aufgehängt werden. Auf einem Landwärts-Hof geht es nicht allein um sinnstiftende Aktivität. Genauso wichtig ist es, sich zurückzulehnen und zu erholen, sich wohl zu fühlen.
Im Alter sinnvoll und gemeinschaftlich leben.
Wir beobachten mit Sorge die zunehmende Isolation und Vereinsamung in der Gesellschaft, besonders der älteren Menschen. Bei unserem Projekt steht die Generation 60+ in der Mitte des generationsübergreifenden Gemeinschaftslebens. Sie teilen ihre Interessen, helfen und unterstützen einander.
Eine Hofgemeinschaft besteht vorrangig, aber nicht aussschließlich, aus Senioren, die zusammen im Bauernhaus wohnen und leben. Das Verhältnis von Nähe und Distanz kann die Gemeinschaft selbst bestimmen: von WG-artigen Wohnformen bis zu individuellen Wohnungen mit eigenem Bad und Küche, ganz nach den Wünschen und Vorlieben der zukünftigen Bewohner. Dabei ist es unser Anliegen, dass unsere Gemeinschaftshöfe allen Einkommensklassen offen stehen.
Gemeinschaftsräume, wie zum Beispiel eine große Küche, in der die Bewohner sich treffen, kochen und zusammen essen können, sind ein wichtiger Bestandteil unseres Konzepts. Zusätzlich steht viel Platz für Hobbys und eigene Ideen zur Verfügung, wie eine Werkstatt, ein Atelier et cetera.
Dabei ist ein Landwärts-Hof bei Weitem kein Altenheim. Hier wird der Schatz der Kenntnisse und Erfahrungen, der im Laufe des Lebens erworben wurde, wertgeschätzt, genutzt und weitergegeben. Hier soll sich ein Treffpunkt für alle Generationen entwickeln. Ein Ort, an dem Alt und Jung zusammen kommen durch die Gestaltung und Realisation gemeinnütziger Projekte.
Gemein
schaft
Sinn
Gemeinnützige Projekte für die ganze Region
Wir sind überzeugt vom Gedanken der Solidargemeinschaft. Deshalb unterstützen wir gemeinnützige Projekte in der Region und initiieren eigene nach den individuellen Interessen der Hofgemeinschaft. Landwärts-Höfe sollen zu Zentren dieser Bemühungen werden. Sie bieten Raum für Aktivitäten aller Altersgruppen, wie Gemeinschaftswerkstätten und Ateliers, Kinderbetreuung, Workshops und Seminare, Feiern und Feste.
Die gemeinnützigen Projekte der Stiftung und der Hofgemeinschaften werden gemäß unserer Satzung und der Abgabenordnung §52 Gemeinnützige Zwecke in diesen Bereichen angesiedelt sein:
• Jugend- und Altenhilfe • Bildung und Erziehung • Kunst und Kultur • Heimatpflege und Heimatkunde einschließlich des Brauchtums • Natur- und Umweltschutz sowie Landschafts- und Denkmalpflege.
Somit besteht die Landwärts-Gemeinschaft nicht nur aus den Organisatoren und den Menschen, die auf dem Hof leben. Sondern sie besteht aus allen, die an der Entwicklung und den Aktionen von Landwärts teil haben. Die Landwärts-Gemeinschaft lebt eine Solidargemeinschaft vor, wie sie früher auf dem Land hier und dort schon üblich war. Sie nimmt Anteil an der Gesellschaft und beteiligt sich an ihrer Weiterentwicklung.
Wie sich Landwärts finanziert
Unser Einsatz für die Solidargemeinschaft findet sich auch in unserer Herangehensweise an die Finanzierung unserer Projekte wieder. Landwärts ist nicht profitorientiert, sondern visions- und gemeinsinn-orientiert. Wir sehen Geld als Mittel an, ein erfülltes sinnvolles Leben möglich zu machen.
Die Bewohner der Hofgemeinschaft geben einen Teil ihrer monatlichen Bezüge in eine Solidarkasse. Mit ihr wird das gemeinnützige Landwärts-Leben finanziert. Eine gewöhnliche Miete gibt es nicht.
Die Solidarkasse hat 3 Aufgaben:
Erstens wird aus ihr ein Teil der laufenden variablen Kosten der Hofgemeinschaft beglichen. Dazu gehören unter anderem die Gas-, Strom- und Wasserrechnung, oder auch ein Hof-Auto.
Zweitens wird der Hof in Stiftungseigentum überführt. Er wird aus der rendite- und profitorientierten Privatwirtschaft entnommen und Stück für Stück Gemeingut. Damit ist und bleibt er fortwährend laut Stiftungssatzung Ort für gemeinnützige Aktivitäten. Sind die Hoferwerbs- und Umbaukosten beglichen, fließt dieser Teil in die Finanzierung weiterer Gemeinschaftshöfe.
Drittens fließt der kleinste Teil in die Verwaltung von Landwärts. Die Koordinationsarbeit, Administration, Informationsmaterial etc. wird mit diesen Mitteln finanziert.
Es ist uns besonders wichtig, dass alle finanziellen Entscheidungen einsehbar und nachvollziehbar sind. Unsere Werte des Vertrauens und des Respekts finden auch hier ihren Widerklang.
Aus unserer Satzung
Präambel
Die „Stiftung Landwärts…“ setzt sich für ein starkes und lebhaftes Gemeinwesen in ländlichen Regionen ein. Sie stemmt sich gegen die negativen Folgen des demografischen Wandels und des Strukturwandels, von denen viele ländliche Regionen und deren Einwohner in besonderer Weise betroffen sind.
Die „Stiftung Landwärts…“ entwickelt, unterstützt und fördert innovative sowie in Vergessenheit geratene traditionelle Lösungsansätze, die vom Gedanken des Miteinanders, der Gemeinschaft und der Solidarität getragen sind. Sie setzt sich zum Ziel, die gesellschaftlichen Herausforderungen in ländlichen Regionen durch eine Stärkung des gemeinnützigen Engagements der Einwohner der Regionen zu bewältigen. Damit trägt die Stiftung dazu bei, den zunehmend bedrohten kulturellen Reichtum und die Vielfalt ländlicher Regionen zu bewahren und auszubauen.
Die „Stiftung Landwärts…“ möchte zur Erreichung ihrer Ziele auch und gerade die Ressourcen, die Erfahrungen und das Wissen der älteren Generation aktivieren und nutzen. Dafür gründet sie „Gemeinschaftshöfe“ in ländlichen Regionen. Auf ihnen leben vorrangig ältere Menschen gemeinschaftlich zusammen und helfen, die gemeinnützigen Ziele für Menschen aller Generationen laut Stiftungssatzung auf dem Hofgelände und in der Region umzusetzen.
§ 1
Name, Rechtsform, Sitz der Stiftung und Geschäftsjahr
(1) Die Stiftung führt den Namen „Stiftung Landwärts…“
(2) Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.
(3) Sitz der Stiftung ist Huy, OT Schlanstedt.
(4) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 2
Stiftungszweck
(1) Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Der Zweck der Stiftung ist die Förderung
1. der Jugend- und Altenhilfe,
2. der Bildung und Erziehung,
3. der Kunst und Kultur,
4. der Heimatpflege und Heimatkunde einschließlich des Brauchtums,
5. des Natur- und Umweltschutzes sowie der Landschafts- und Denkmalpflege,
in ländlichen Regionen auf den Grundstücken („Gemeinschaftshöfen“) der Stiftung und in den Kommunen, denen sie angehören. Im Einzelfall können auch Zwecke außerhalb dieser Kommunen gefördert werden, sofern sie einen inhaltlichen Bezug zum Stiftungszweck und zur Förderung des gemeinnützigen Engagements in ländlichen Regionen aufweisen.
(3) Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch
1. die Gründung und Unterhaltung von „Gemeinschaftshöfen“ in ländlichen Regionen, auf denen vorwiegend ältere Menschen gemeinschaftlich nach solidarischen Prinzipien zusammen leben und sich ebenfalls für die Umsetzung der unter Absatz (2) genannten Stiftungszwecke auf dem Hofgelände und in der Region engagieren,
2. die Einrichtung und Unterhaltung von Gemeinschaftsräumen, -werkstätten, -ateliers und dergleichen als Begegnungsstätten der Generationen zur Förderung der gemeinnützigen Stiftungszwecke, z.B. durch Weitergabe traditionellen Wissens und traditionellen Brauchtums (sowohl Handwerk und Landwirtschaft als auch Lieder, Märchen, Gedichte usw.), durch Ausstellungen und Lesungen zur Förderung von Kunst und Kultur, sowie die Förderung bereits existierender Gemeinschaftsorte, die sich diesen Zwecken verschrieben haben,
3. die Förderung, Organisation und Durchführung von Vorträgen, Seminaren, Workshops und ähnlichen Bildungsangeboten, die geeignet sind, das Potenzial gemeinschaftlicher und solidarischer Formen des Zusammenlebens zur Erreichung der unter Absatz (2) genannten gemeinnützigen Zwecke aufzuzeigen,
4. die Organisation und Durchführung von Maßnahmen und die Förderung von Initiativen, die der Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, kranken, alten und behinderten Menschen und der Begegnung und gegenseitigen Hilfe dieser Gruppen dienen, z.B. durch gemeinsame Freizeit- und Lebenszeitgestaltung,
5. den Einsatz für den Schutz der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt, den Erhalt verbliebener Naturlandschaften, gefährdeter Arten und Haustierrassen, sowie den Erhalt von Kulturdenkmalen in ländlichen Regionen. Zudem kann die Stiftung Denkmale selbst erwerben, wenn dies für deren Erhaltung erforderlich oder hilfreich ist und sie gemäß der Ziele dieser Satzung nutzen bzw. zur Nutzung weitergeben.